Die Gleitzone liegt im Bereich eines Bruttolohns zwischen 400,01 und 800 EUR. Arbeitnehmer, die in solchen "Midi-Jobs" beschäftigt werden, müssen geringere Sozialversicherungsbeiträge bezahlen als besser verdienende Mitarbeiter. Im Gegensatz zum Mini-Job wird aber nicht die gesamte Abgabepflicht auf den Arbeitgeber abgewälzt. Wer Arbeitnehmer in der Gleitzone beschäftigt, muss diese im Arbeitsvertrag auf die Besonderheiten dieser Vertragsform hinweisen.
Rechtlicher Rahmen, Arbeitsort und Probezeit
Eine Probezeit muss vertraglich vereinbart werden. Fehlt diese Vereinbarung so gelten sofort die gesetzlichen bzw. vertraglichen Kündigungsfristen.
Tätigkeit
Beschreiben Sie ausführlich, welche Leistungen der Arbeitnehmer zu erbringen hat.
Arbeitsvergütung
Denken Sie an die Entgeltgrenzen der Gleitzone. Diese beziehen sich auf das Bruttogehalt.
Arbeitszeit
Da der Arbeitnehmer in der Regel nicht Vollzeit tätig ist, bedarf es einer besonderen Regelung.
Urlaub
Wie ein "normaler" Arbeitnehmer hat auch der Beschäftigte in der Midi-Zone einen Anspruch nach Bundesurlaubsgesetz.
Kündigung
Achtung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen die gleichen Kündigungsfristen haben.
Anzeige- und Nachweispflicht bei Krankheit
Eine eindeutige vertragliche Regelung verhindert Streit.
Zusätzliche Vereinbarungen
Hier können Sie individuelle Vereinbarungen einfügen, beispielsweise zur Frage von Arbeitskleidung.
Schlussbestimmungen
Diese FORMBLITZ-Vorlage kann bequem am Computer ausgefüllt und gespeichert werden.
Beispiel: Ausfüllfunktion in einem Arbeitsvertrag (PDF)
Beispiel: Ausfüllfunktion in einem Arbeitsvertrag (Word)
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