Die Möglichkeit der Sicherungsübereignung wird häufig von Banken genutzt. Aber auch Sie können diese Art des Rechtsgeschäftes nutzen, um ein Ausfallrisiko Ihres Geschäftspartners abzusichern. Durch die Übereignung beispielsweise eines PKWs, von Teilen des Warenlagers oder anderen Gegenständen von Wert sichern Sie sich für die Fälle ab, in denen Ihr Geschäftspartner seinen Verbindlichkeiten nicht nachkommt. Sie können die Gegenstände dann beispielsweise weiterveräußern. Im Gegensatz zum Pfandgeschäft verbleiben die Gegenstände im Besitz des Sicherungsgebers, das Eigentum (und damit die umfassenderen Verfügungsrechte) wird allerdings an den Sicherungsnehmer übertragen.
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Die wichtigsten Punkte zur Sicherungsübereignung
Die Sicherungsübereignung dient Kreditinstituten zur Kreditsicherung. Es handelt sich um den praktisch wichtigsten Fall von Übereignung gemäß der Paragraphen 929 und 930 des BGB. Der Ablauf ist der, dass der Kreditnehmer das Eigentum an einer bestimmten, ihm gehörenden und beweglichen Sache an den Kreditgeber überträgt. Im Gegensatz zu einer Pfandleihe bleibt der Kreditnehmer jedoch weiterhin unmittelbarer Besitzer der Sache. Der Kreditgeber ist damit aufgrund des Vertrags zur Sicherungsübereignung gegenüber dem Kreditnehmer treuhändischer Eigentümer. Erst im Fall eines Verstoßes gegen den Sicherungsvertrag (Nichtrückzahlung des Kredits) darf der Kreditgeber das Eigentum verwerten oder selbst als Eigentum nutzen.
Neben einzelnen Sachen wie Autos können auch sogenannte Sachgesamtheiten zur Sicherung übereignet werden. Wichtig ist, dass bei allen Übereignungsformen der Bestimmtheitsgrundsatz eingehalten wird. Eine Form der Übereignung von Sachgesamtheiten ist die Raumsicherungsübereignung. Mit ihr ist es möglich, sämtliche Güter, die sich innerhalb eines vertraglich genau skizzierten Raums befinden, zu übereignen. Auf diese Weise lassen sich permanente Aktualisierungen des Bestandes wie etwa in Lagerhallen vermeiden, da diese zu umständlich wären. Verlässt ein Gut den gekennzeichneten Raum, so erlischt seine Haftung automatisch. Werden neue Güter in den Raum transportiert, gelten sie ohne neue Vereinbarung als sicherungsübereignet.
Eine zweite Form ist die Markierungs-Sicherungsübereignung. Hierbei werden die sicherheitsübereigneten Güter mit anderen nichthaftenden Sachen zusammen gelagert. Die Bestimmtheit wird dadurch gewährleistet, dass die zur Sicherungsübereignung bestimmten Waren gesondert gekennzeichnet sind. Die Art der Kennzeichnung muss vertraglich festgehalten werden.
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