Dieses Schuldanerkenntnis (Schuldschein) beinhaltet die verpflichtende Erklärung eines Schuldners dem Gläubiger die geforderte Verbindlichkeit zu begleichen. Die Forderung wird nach Inhalt und Form anerkannt. Stehen die Forderungen unzweifelhaft fest, verzichtet der Schuldner rechtsverbindlich auf Einreden und Einwendungen gegen die Forderung. Ein aufwändiges Gerichtsverfahren kann daher vermieden werden. In diese Mustervorlage müssen die Angaben beider Parteien nur eingegeben werden. Anschließend drucken Sie das Dokument aus und verschaffen ihm durch Unterschriften Gültigkeit.
Das deutsche Recht unterscheidet zwischen drei Typen von Schuldanerkenntnissen. Zum ersten gibt es hier das einseitige, nicht rechtsgeschäftliche Anerkenntnis, das formlos möglich ist und ein Indiz für einen anerkannten Anspruch darstellt. Hier ist zu beachten, dass es durch einen einfachen Gegenbeweis erschüttert und entkräftet werden kann.
Zum zweiten gibt es das abstrakte oder konstitutive Anerkenntnis. Es bedarf der Schriftform. Der rechtliche Vorteil ist hier, dass eine Beweislastumkehr besteht, d.h. dass der Schuldner in einem Prozess beweisen muss, dass der Anspruch gegen ihn nicht besteht.
Die dritte Form des Anerkenntnisses ist das kausale oder deklaratorische und sie stellt die Anerkenntnis endgültig fest. Einwendungen werden damit für die Zukunft ausgeschlossen. Eine derart starke Form der Anerkenntnis darf nur bei ausdrücklich auf endgültiger Feststellung gerichteter (Individual-)vereinbarung der Parteien angenommen werden
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