Nachgefragt!
Schmerzensgeldforderung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts
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Sehr geehrter Herr Tannhäuser,
die Bemessung eines Schmerzensgeldes hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab. Falls der Beschuldigte freigesprochen wurde, wird eine Schmerzensgeldforderung gegen ihn schwierig durchzusetzen sein.
Falls Sie gegen den Staatsanwalt vorgehen wollen, sollten Sie eventuell zunächst eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen.
Bitte beachten Sie, dass Sie eine individuelle Rechtsberatung nur bei einem Anwalt erhalten, der in die gesamte Akte einsehen kann. Wir können hier nur eine überschlägige Einschätzung geben.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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