Grundsätzlich ist es so, dass Sie das Recht haben, von einem Vertrag zurückzutreten. Allerdings muss dem Auftragnehmer die Möglichkeit eingeräumt werden, nachzubessern. In der Regel sind zweimalige Aufforderungen zur Nachbesserung ausreichend. Versäumt der Auftragnehmer weiterhin, Ihrer Aufforderung nachzukommen, dann sind Sie zum Rücktritt berechtigt und können einen Dritten mit der Fertigstellung beispielsweise der Handwerksarbeiten betrauen. Mit diesem Schreiben machen Sie den Auftragnehmer nochmals darauf aufmerksam, seinen Pflichten nachzukommen.
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Beispiel: Ausfüllfunktion in einem Musterbrief (Word)
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