Auch wenn Sie als Vermieter nicht zur Mitteilung an Ihre Mieter über erhöhte Staffelmiete verpfichtet sind, können Sie Mieter nur wegen Nicht-Zahlung der erhöhten Beträge kündigen, wenn auch vorher eine schriftliche Mitteilung erfolgte. Achten Sie daher darauf jede Erhöhung Ihren Mietern mitzuteilen. Dieses Muster-Schreiben hilft Ihnen dies möglichst schnell zu erledigen.
Diese FORMBLITZ-Vorlage kann bequem am Computer ausgefüllt und gespeichert werden.
Beispiel: Ausfüllfunktion in einem Musterbrief (PDF)
Beispiel: Ausfüllfunktion in einem Musterbrief (Word)
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