Eine Untervermietung sollte nie ohne Absicherung geschehen. Holt sich Ihr Mieter das Einverständnis zu Untervermietung, sollte er Ihnen als Vermieter schriftlich erklären, dass er die Haftung für den Untermieter übernimmt. Dies gilt insbesondere für Mietausfälle. Ohne eine solche klarstellende Erklärung könnte der Mieter sich später darauf berufen, dass Sie als Vermieter mit der Genehmigung der Untervermietung den Übergang der Haftung auf den Untermieter genehmigt haben. Kommt es zu Sachschäden haftet von Gesetzes wegen der Untermieter ohnehin.
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