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Ablehnung einer Untervermietung durch den Vermieter/Eigentümer

Einer Ihrer Mieter möchte untervermieten, Sie haben jedoch Vorbehalte? Lehnen Sie die Bitte des Mieters nach Untervermietung schriftlich ab, dann hat er es schwarz auf weiß. Im Brief selber sollten Sie eine kurze und plausible Begründung für die Ablehnung formulieren. Die Vorlage können Sie schnell anpassen, indem Sie die wichtigen Daten eingeben, etwa Name, Adresse des Mieters bzw. Ihres Büros.


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Nachgefragt!

Ablehnung einer Untervermietung durch den Vermieter/Eigentümer

Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.

Sehr geehrter Herr Reber,

laut §540 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) darf der Mieter die Wohnung nur mit Erlaubnis des Vermieters untervermieten. Etwas anderes kann sich ergeben, wenn Sie die Erlaubnis bereits im Mietvertrag erteilt hatten.

Dem Untermieter können Sie allerdings nicht direkt kündigen, da Sie ja mit ihm gar keinen Vertrag hatten. Sie müssen sich daher an Ihren Mieter wenden und ihn zunächst einmal abmahnen. Der Mieter muss dann dem Untermieter kündigen. Wenn der Mieter ausnahmsweise ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung (z.B. Auslandsaufenthalt) hat, kann er seinerseits den Mietvertrag kündigen, falls Sie die Untervermietung nicht genehmigen. Sie müssten daher überlegen, inwieweit Sie die Untervermietung dulden wollen oder nicht.

Reagiert der Mieter gar nicht auf Ihre Abmahnung, können Sie das Hauptmietverhältnis kündigen.

Bitte beachten Sie allerdings, dass wir hier keine individuelle Rechtsberatung erteilen, sondern nur eine überschlägige Einschätzung. Für eine Einzelberatung müssten Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt wenden.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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