Oft ist es sinnvoll, wenn Makler für die Grundstücks- und Wohnungswirtschaft bei der Objektvermittlung zusammenarbeiten. Soll der eine Makler einen Interessenten für einen Kunden des anderen Maklers vermitteln, so besteht ein Gemeinschaftsgeschäft zwischen den Maklern. Mit diesem Formular halten Sie alle erforderlichen Rahmenbedingungen für den reibungslosen Ablauf eines Gemeinschaftsgeschäfts fest. Natürlich lässt sich das Dokument an Ihre individuellen Vereinbarungen problemlos anpassen.
Wichtig: In der Gestaltung Ihres Gemeinschaftsgeschäfts sind Sie normalerweise an die vom IVD (Immobilienverband Deutschland) herausgegebenen "Geschäftsgebräuche" gebunden. Allerdings gelten diese nur in dem Fall, in dem Sie sich ausdrücklich auf sie bezogen haben.
Von einem Gemeinschaftsgeschäft kann nur dann gesprochen werden, wenn der oder die Makler auf der Gegenseite tätig werden. Sonst handelt es sich um einen Untermaklervertrag.
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