Nachgefragt!
Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung
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Sehr geehrte Frau Schmidt,
wenn eine Frist an einem Sonn- oder Feiertag abläuft, dann verschiebt sich der Termin auf den nächsten Werktag. Insofern ist der Standpunkt des Maklers nachvollziehbar. Dennoch empfehlen wir Ihnen, mit dem Makler zu sprechen und so ggf. eine Vorverlegung des Termins zu erwirken.
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir an dieser Stelle keine individuelle Rechtsberatung leisten. Im Einzelfall kann sich die Rechtslage anders darstellen. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Rechtsanwalt.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
Hallo Frau Schmidt,
auch wenn sich in Ihrem Fall die Sache inzwischen erledigt hat, möchten wir Sie auf ein neues Urteil des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen: 65 S 219/10) hinweisen, wonach sich die Rechtslage bezüglich des Übergabetermins nun anders darstellt. Die Übergabe einer Wohnung muss nach Auffassung der Richter auch an einem Sonntag (und damit auch an einem Feiertag) erfolgen. Hält der Vermieter sich nicht an den Termin, ist der Mieter zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt und kann die Kosten für die Einlagerung der Möbel entsprechend geltend machen. Der Grundsatz der normalen Berechnung von Fristen wird also für die Übergabe der Wohnung vom Gericht nicht mehr angewendet.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Inhalt: Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung
Beachten Sie, dass Sie als Käufer einer Wohnung eine Teilungserklärung brauchen. In dieser werden Lage und Größe der Wohnung innerhalb des Wohngebäudes beschrieben. Zudem geht es darin um Nutzungsrechte und Sondernutzungsrechte am Gemeinschaftseigentum. Weiterhin sollten Sie bedenken, dass Grundstücksgeschäfte grundsätzlich einer notariellen Beurkundung bedürfen, um rechtswirksam zu sein.
Folgende Paragraphen werden durch den Kaufvertrag geregelt:
- Verkauf
- Kaufvertrag
- Aufnahme von Fremdmitteln
- Belastungsfreiheit in Abteilung II
- Belastungsfreiheit in Abteilung III
- Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs
- Übergabedatum
- Übergabebedingungen
- Zustand des Wohnungseigentums
- Übergabe von Dokumenten
- Übernahme von Beschränkungen und Belastungen
- Informationspflichten des Verkäufers
- Kosten und Abgaben
- Erfüllungsort
- Aufgaben und Hinweise des Notares
- Auflassung
- Ansprüche des Käufers vor der Umschreibung
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