Ein ausführliches Abnahmeprotokoll schützt Bauherrn und Auftragnehmer vor späterem Streit. Jedoch nur, wenn es den Maßgaben der VOB entspricht. Mit Abnahme des Bauwerkes beginnen zahlreiche Verjährungsfristen. Daher ist es wichtig, den Ist-Zustand bei Bauabnahme möglichst korrekt festzuhalten. Unsere Vorlage können Sie für eine Gesamtabnahme, aber auch für Teilabnahmen nutzen. Einfach individuell ergänzen, je nach Art und Ausmaß des Bauwerks.
Mit der Bauabnahme geht ein Bau in die Nutzungsphase über. Das heißt, dass alle Baumaßnahmen weitgehend abgeschlossen sein sollten. Ein Abnahmeprotokoll hält den gegenwärtigen Zustand des Baus fest, um späteren Streit über Bauleistungen und eventuelle Mängel zu vermeiden. Mit dem Abnahmeprotokoll geht die Beweislast im Mängelfall auf den Bauherrn über. Aufgrund der Bedeutung, die einem Bauabnahmeprotokoll bei einem eventuellen Streit zukommt, sollten beide Parteien auf eine detailierte Auflistung sämtlicher Punkte bedacht sein. In diesem Bauabnahmeprotokoll (gemäß §12 VOB/B) wird neben den üblichen Punkten wie Gegenstand, Leistungszeitraum und Teilnehmer der Abnahme, auch die Möglichkeit für Stellungnahmen von Auftraggeberseite und für eventuelle Einwände von Auftragnehmerseite gegeben. Darüber hinaus können Vereinbarungen zur Mängelbeseitung getroffen werden. Technische Nachweise und Klauseln zu Vertragsstrafen sowie zur Gewährleistung sind ebenfalls Bestandteile des Bauabnahmeprotokolls. Natürlich lässt sich das Protokoll auch durch spezielle Vereinbahrungen oder Bemerkungen individuell ergänzen.
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