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Antrag auf einen Erbschein
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Sehr geehrter Herr Dangelmaier,
die Bankvollmacht über den Tod hinaus gilt uneingeschränkt auch ohne Erbschein. Sie könnte daher auch von einer Person genutzt werden, die kein gesetzlicher Erbe ist.
Die Erben können die Bankvollmacht jederzeit widerrufen. Eine Auskunft über das Bestehen der Vollmacht muss die Bank (bei Nachfrage) den Erben gegenüber erteilen. Es gibt jedoch keine gesetzliche Regelung, die besagt, dass der Bevollmächtigte von sich aus die Erben informieren muss, denn häufig stellt sich der Kreis der Erben ja erst Wochen nach dem Tod des Erblassers heraus (z.B. nach Eröffnung des Testaments). Er muss allerdings in der Regel Auskunft über die Verwendung des Geldes geben, sofern er Geld vom Konto abgehoben hat.
Bitte beachten Sie, dass dies nur eine überschlägige Einschätzung ist. Für eine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall sollten Sie einen Rechtsanwalt oder Notar aufsuchen.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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