Weitere Informationen zum Zwischenzeugnis
Mit einem Zwischenzeugnis wollen sich Angestellte in der Regel aus einem laufenden Job heraus bewerben. Daher sorgt der Wunsch nach einer solchen vorläufigen Bestätigung bei einigen Vorgesetzten für Misstrauen. Wenn jedoch die berühmten „zwingenden Gründe“, die dagegen sprechen, nicht vorliegen, muss der Chef oder Personalverantwortliche das Dokument ausstellen. Einige Arbeitgeber stellen jedoch auch Zwischenzeugnisse aus, um ihre Mitarbeiter mit einem positiven Bescheid noch weiter zu motivieren.
Anrecht auf ein Zwischenzeugnis hat jeder Angestellte, der eine bestimmte Zeit für einen Arbeitgeber tätig war. Es ist eine Form des Arbeitszeugnisses, es soll Auskunft über die Qualitäten eines Arbeitnehmers geben. Analog zu einem Arbeitszeugnis nach Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses macht es Angaben zu fachlichen und sozialen Kompetenzen eines Angestellten. Welchen Tätigkeiten geht der Angestellte in der Firma oder Institution nach? Hat er die ihm übertragenen Aufgaben stets pünktlich und vollständig erfüllt? Wie verhält er sich gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten? Wie hat sich der Angestellte gegenüber Kunden bzw. Kooperationspartner seines Arbeitgebers verhalten?
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Der Kurzratgeber, der ebenfalls im Paket enthalten ist, offeriert wertvolle Formulierungshilfen und klärt über die geheime Zeugnissprache auf. Bitte beachten Sie, dass sich der Ratgeber thematisch hauptsächlich auf qualifizierte Arbeitszeugnisse bezieht und daher nur bedingt auf Zwischenzeugnisse zu übertragen ist.
Gründe für ein Zwischenzeugnis
Arbeitnehmer können aus verschiedenen Gründen ein Zwischenzeugnis verlangen. Der häufigste Grund ist die Bewerbung um eine neue Stelle. Es kann aber auch sein, dass der Arbeitnehmer sich innerhalb des Unternehmens neu orientieren will oder dass er es für eine Weiterbildung benötigt. Ein weiterer triftiger Grund ist der, dass ein Arbeitnehmer schon mehrere Jahre in einem Unternehmen tätig war und in der Zeit kein Zwischenzeugnis ausgestellt wurde. Das ist vor allem in Unternehmen der Fall, die nicht über ein turnusmäßiges Beurteilungssystem verfügen. Ein Zwischenzeugnis garantiert in diesem Fall, dass zum Abschluss des Arbeitsverhältnisses ein einigermaßen vollständiges Bild der Fähigkeiten und Aufgabenfelder eines langjährigen Arbeitnehmers erstellt werden kann.
Für Zwischenzeugnisse gilt das Gleiche wie für Arbeitszeugnisse
Formal gesehen bestehen zwischen Zwischenzeugnissen und Arbeitszeugnissen, bis auf die Formulierung in der Gegenwartsform (denn das Arbeitsverhältnis besteht ja noch an) keine Unterschiede. Auch hier gilt, dass das Zeugnis wohlwollend formuliert sein soll. Darüber hinaus fallen Zwischenzeugnisse häufig besonders gut aus. Entweder, weil der Arbeitgeber das Betriebsklima nicht durch eine schlechte Bewertung stören will, oder weil er einem weniger guten Mitarbeiter die Jobsuche erleichtern will, um ihn loszuwerden.