Als Arbeitgeber können Sie die Kosten übernehmen, die für die Betreuung entstehen, wenn der Arbeitnehmer nicht schulpflichtige Kinder hat und diese während seiner Arbeitszeit in einer Betreuungsstelle unterbringt. Mit unserer Vorlage behandeln Sie sicher alle regelungsrelevanten Punkte und Sie müssen sich über die Formulierung keine Gedanken mehr machen. Einfach herunterladen, ausfüllen und fertig.