Die Anfertigung eines Kostenvoranschlags durch einen Geschäftspartner ist nur dann gültig, wenn vorher eine ausdrückliche Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Sollte ein Anbieter also nachträglich, nach Ausstellung einer Preiseinschätzung eine Vergütung von Ihnen verlangen, sind Sie grundsätzlich nicht dazu verpflichtet diese zu zahlen. Dieses Muster hilft Ihnen die richtige Formulierung zu finden, um die Zahlungsaufforderung nach Kostenvoranschlag zurückzuweisen.