Widerspruch gegen unangemessene GEMA Gebühren
Wegen Überschreiten der zehn Prozent Hürde
- Widerspruch gegen Gebührenhöhe der GEMA
- Forden einer Angemessenheitsüberprüfung
- Einfacher Musterbrief zum Ausfüllen
Als Veranstalter müssen Sie maximal 10 Prozent Ihrer tatsächlichen Bruttokartenumsätze aus Eintrittsgeldern an die GEMA abführen. Überschreitet die vereinbarte Pauschalgebühr diese Grenze, sollten Sie dies der GEMA mitteilen und zwar spätestens, wenn Sie von dieser eine Rechnung erhalten haben. Mit dem vorliegenden Musterbrief gelingt der Widerspruch gegen unangemessene GEMA-Gebühren jederzeit rechtssicher und schnell. Muster downloaden, ausfüllen, absenden.
Angemessenheitsüberprüfung
Eine Angemessenheitsüberprüfung findet statt, wenn die Pauschalgebühr für einen bestimmten Zeitraum die Hürde von 10 Prozent der tatsächlichen Bruttokartenumsätze aus den Eintrittsgeldern überschreitet. Ein Veranstalter kann dies der GEMA schriftlich anzeigen und auf diesen Umstand aufmerksam machen. Am besten gibt man der GEMA Bescheid, bevor die entsprechende Rechnung eintrifft. Aller spätestens aber bis zum 15. Tag des auf die Rechnungsstellung folgenden Monats, muss die GEMA über die Unangemessenheit der Lizenzvergütung informiert werden.