Werkvertrag Garten- und Landschaftsarbeiten

Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Gärtner

Sichern Sie sich beim Abschluss eines Werkvertrages über Garten- und Landschaftsarbeiten ab. Im Vertrag können Sie die Zuständigkeiten eindeutig festlegen und beugen damit etwaigen Streitigkeiten wirksam vor. Regeln Sie etwa, dass bestimmte Arbeiten (Gehwege anlegen und pflastern, Zäune ziehen etc.) nur in Absprache erfolgen sollen. Legen Sie bei der Übernahme regelmäßiger Arbeiten verbindlich fest, wie oft der Rasen gemäht, die Hecken geschnitten oder die Beete von Unkraut befreit werden sollen. Mit einem eindeutigen Werkvertrag wird beiden Seiten die Zusammenarbeit erheblich erleichtert.

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Inhalt: Werkvertrag über Garten- und Landschaftsarbeiten

Folgende Regelungen werden im Werkvertrag getroffen: 

  • Vertragsgegenstand
  • Zeitlicher Rahmen der Leistungen des Auftragnehmers
  • Vergütung
  • Zeit und Ort der Leistungserbringung
  • Sicherheiten
  • Gewährleistung
  • Berichterstattung
  • Aufwendungsersatz
  • Wettbewerbsverbot
  • Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
  • Prüfungspflicht des Auftragnehmers
  • Abnahme
  • Schweigepflicht und Datenschutz
  • Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
  • Versicherung, Schutz- und Sicherungsmaßnahmen
  • Steuerabzugsverfahren
  • Sonstige Vereinbarungen
  • Schlussbestimmungen


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