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WEG-Verwaltervertrag

Verwaltervertrag für Wohneinheiten von Eigentümern

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Alle Vertragsdetails für die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften
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Wohnungseigentümergemeinschaften setzen in der Regel einen WEG-Verwalter ein. Dabei sollte nichts dem Zufall überlassen werden, schließlich geht es um wertvolles Eigentum. Den Eigentümern empfiehlt sich ein Verwaltervertrag, der die Rahmenbedingungen rund um die Einsetzung des Verwalters regelt. Insbesondere die Aufgaben und Pflichten des Verwalters können Eigentümer mithilfe einer Vorlage effektiv und rechtssicher bestimmen. Tragen Sie alle relevanten Angaben in das Muster für einen WEG-Verwaltervertrag ein und die optimale Verwaltung der Wohneinheiten ist gewährleistet. 

Anzahl Seiten: 9 (Word) GTIN: 4255696942783
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9 Seiten , 221 KB
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Das ist bei der Erstellung eines Verwaltervertrages zu beachten

Vertragsparteien des Verwaltervertrages sind zum einen die Wohnungseigentümer und zum anderen der Verwalter. Wichtig ist, dass die einzelnen Wohnungseigentümer eben nicht Vertragspartner werden. Der Vertrag bleibt also bestehen, wenn eines der Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft wechselt bzw. ausscheidet. Mit einem Verwaltervertrag WEG Muster können nur solche Verwalterverträge geregelt werden, die sich nach Wohnungseigentumsrecht richten. Denn hier gibt es gesetzliche Besonderheiten.

Der WEG-Verwalter wird zunächst mit Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung bestellt. Die Einzelheiten zu dem Verfahren finden sich in §26 WEG. Die Bestellung darf höchsten für drei Jahre (erstmalige Bestellung nach Gründung des Wohnungseigentums) bzw. fünf Jahre erfolgen. Nach der Bestellung wird der Verwaltervertrag geschlossen. Es handelt sich hier also juristisch gesehen um zwei unterschiedliche Prozesse. Die einzelnen Aufgaben des WEG-Verwalters werden im Muster WEG-Verwaltervertrag festgelegt.

 

Diese Pflichten hat ein WEG-Verwalter

Des Weiteren ist der Verwalter beispielsweise verpflichtet, einen Wirtschaftsplan aufzustellen und darf von den Eigentümern entsprechende Vorschüsse verlangen. Er muss auf Verlangen der Eigentümer Rechnung legen. Über diese Fragen wird auf der Eigentümerversammlung entschieden. In der Regel wird der Verwalter für einen bestimmten Zeitraum (höchstens fünf Jahre) bestellt. Die Kündigung eines Verwalters kann im Vertrag geregelt werden.

Es gilt jedoch, dass die Wohnungseigentümer die Abberufung durch einen Beschluss sofort bestimmen können. Voraussetzung ist in der Regel, dass ein wichtiger Grund für die Abberufung vorliegt. Ansonsten besteht ein Anspruch des Verwalters auf Schadensersatz und Fortzahlung der Vergütung. Ist das Vertrauen derartig gestört, dass eine Zusammenarbeit zwischen Verwalter und Verwaltungsbeirat nicht möglich ist, ist die Abberufung in der Regel zulässig.

Auch ein schwerwiegender Verstoß gegen die Pflichten können in jedem Fall einen Grund für die Abberufung geben, selbst wenn es sich um einen Fall aus der Vergangenheit handelt. War ein Pflichtverstoß bei Abschluss des Verwaltervertrages der Eigentümerversammlung nicht bekannt, wäre zu prüfen, ob der Verwalter darüber hätte aufklären müssen.

WEG (Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht) bestimmt den Rahmen

Den gesetzlichen Rahmen bildet dabei jedoch das WEG, in dem die Eckpunkte Rechte und Pflichten des Verwalters genau umrissen sind. Die Aufgaben eines Verwalter sind in § 27 WEG umrissen. Eine ordnungsgemäße Verwaltung umfasst sowohl kaufmännische Aufgaben, als auch technische Aufgaben sowie organisatorische Aufgaben. Insofern sollte der Verwalter einen Überblick über das aktuelle Immobilienrecht haben. Als Vertreter der Eigentümer hat er auch rechtliche Aufgaben wahrzunehmen. Falls erforderlich hat er auch das Recht einen Anwalt einschalten.

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Inhalt: WEG Verwaltervertrag

  • Vertragsgegenstand
  • Rechte und Pflichten des Hausverwalters, Haftung
  • Grundleistungen des Hausverwalters
  • Pflichten der Auftraggeber
  • Vergütung der Grundleistung
  • Besondere Leistungen
  • Zusätzliche Leistungen
  • Dauer des Vertrages
  • Vertragsänderungen und Vollmachtsurkunde


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