Vor der Kür kommt die Pflicht!
"Das Glück der Erde liegt auf dem Rücken der Pferde". Dieses Sprichwort ist unter Reitern wohlbekannt und wer einmal reiten war und Freude daran gefunden hat, kann dies sicher unterschreiben. Wenn man sich ein Pferd teilt, sollte man dies auch mit einer Unterschrift rechtlich absichern, damit man später keinen Anwalt bemühen muss. Auch wenn es manchem Pferdebesitzer unangenehm ist, gleich am Anfang einen Vertrag mit seiner Reitbeteiligung zu schließen, so wird er feststellen, dass auch der Reiter der Pferde oder des Pferdes, gern das Risiko minimiert. Danach kann man sich ja wieder den schönen Dingen des Lebens widmen und genüsslich reiten.
Plichten genau definieren
Genauso wie die Rechte des Reiters, der eine Reitbeteiligung annimmt, sollten auch die Pflichten im Bezug auf das Pferd, die Stallung, das Zaumzeug und die Reitzeiten grundsätzlich festgeschrieben werden. Hier ein kleiner Auszug aus dem Vertrag:
"§5 Pflichten der Reitbeteiligung, Pflege des Pferdes
5.1 Die Reitbeteiligung ist verpflichtet,
HINWEIS: Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein, welche Pflichten die Reitbeteilgung im Zusammenhang mit Pflege oder Stalldienst übernehmen soll.
5.2 Die Reitbeteiligung verpflichtet sich, das Pferd vor jedem Ausritt soweit wie möglich auf Verletzungen oder Erkrankungen hin zu untersuchen und den Eigentümer unverzüglich zu benachrichtigen, falls diesbezüglich Auffälligkeiten festgestellt werden.
Die Reitbeteiligung verpflichtet sich darüber hinaus, das Pferd nur entsprechend seinem Alter, seiner Eignung, Kondition und Ausbildung zu beanspruchen. Hierzu beachtet die Reitbeteiligung die besonderen Hinweise des Eigentümers in §8 dieses Vertrages.
Die Reitbeteiligung verpflichtet sich, das Pferd nach jedem Ausritt jahreszeitgerecht zu versorgen.
Die Reitbeteiligung verpflichtet sich, sämtliches Zubehör pfleglich zu behandeln und in einem funktionstüchtigen und ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Bei Beschädigungen hat die Reitbeteiligung den Eigentümer unverzüglich zu benachrichtigen."
Inhalt: Reitbeteiligungsvertrag
Weil es häufig Minderjährige sind, die gern reiten und die Vorteile einer Reitbeteiligung nutzen, finden Sie im Anhang des Dokuments Reitbeteiligungsvertrag eine Vorlage für eine Einverständniserklärung, die von den Erziehungsberechtigten auszufüllen ist. Ergänzend haben wir Ihnen auch wichtige Informationen zur Frage der Haftung beigefügt.
- §1 Vertragsgegenstand
- §2 Umfang der Nutzung
- §3 Nutzungsentgelt, Beteiligung an den Kosten
- §4 Verhinderung der Reitbeteiligung
- §5 Pflichten der Reitbeteiligung, Pflege des Pferdes
- §6 Notfälle
- §7 Haftung, Haftungsausschluss
- §8 Besondere Hinweise
- §9 Vertragsdauer, Kündigung des Vertrages
- §10 Schriftformerfordernis
- Anhang I Einverständniserklärung
- Anhang II Hinweise zu Haftungsfragen