Streit beenden durch Vergleich
In vielen Fällen ist es sinnvoll, einen Streit durch den Abschluss eines Vergleichsvertrages beizulegen. Denn ein Prozess raubt nicht nur Zeit, sondern verursacht auch hohe Kosten. Wer einen Vergleichsvertrag abschließt, sollte jedoch darauf achten, dass wirklich alle erdenklichen Streitpunkte, die mit der Sachverhalt zusammenhängen, geklärt werden. Der Vergleichsvertrag sollte daher gründlich vorbereitet werden. Wichtig: Stellen Sie sicher, dass der Sachverhalt, dem der Streit zugrundeliegt, vollständig aufgeklärt ist. Denn kommen im Nachhinein noch weitere wichtige Tatsachen ans Licht, ist der Vergleichsvertrag gemäß § 779 BGB unwirksam. Das gleiche gilt dann, wenn von falschen Tatsachen ausgegangen wurde. Um Unsicherheiten zu beseitigen, sollten Sie sich daher die Mühe machen und die "Vorgeschichte" des Streits genau im Vergleichsvertrag aufführen. Der Vorteil ist, dass nun beide Parteien beweisen können, welche Tatsachen bei Abschluss des Vergleichsvertrages bekannt waren und als richtig akzeptiert wurden. So kann es später darüber jedenfalls nicht zu Diskussionen kommen.