Die Vereinbarung von Altersteilzeit nach dem Block-Modell ist laut Altersteilzeitgesetz für jeden Arbeitnehmer, der die Voraussetzungen erfüllt möglich. In der Regel muss mindestens das 55. Lebensjahr vollendet sein. Seit 2010 gelten für die Förderung der Altersteilzteit durch die Arbeitsagentur jedoch Einschränkungen. Erkundigen Sie sich bezüglich der Förderungsgelder bei der Bundesagentur für Arbeit, bevor Sie die Altersteilzeit mit diesem Vertrag über die Altersteilzeit nach dem Blockmodell regeln. Muster hier herunterladen und Arbeitsverhältnis klar regeln.