Stundungsvereinbarung Mietvertrag

Vereinbarung über die Stundung von Miete

Aufgrund der Corona-Pandemie sind viele Bürger in finanzielle Engpässe beraten. Soforthilfen und Kredite helfen nur bedingt weiter. Als Folge der Covid-19-Pandemie müssen Vermieter momentan leider vielfach auf laufende Mieteinnahmen verzichten. Zahlungsunfähige Mieter können weder abgemahnt noch gekündigt werden. Jedenfalls dann, wenn der finanzielle Engpass auf Corona zurückzuführen ist. Wir empfehlen in solchen Fällen, mit dem Mieter eine schriftliche Stundungsvereinbarung abzuschließen. So können Sie Ihre Ansprüche später einfacher durchsetzen

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