Stundungsvereinbarung Mietvertrag
Vereinbarung über die Stundung von Miete
- Für Gewerbe- und Wohnungsmieverhältnisse!
- Vertragszusatz bei Zahlungsausfällen wegen Corona
- Ausfüllbare Vorlage zum Sofort-Download
Aufgrund der Corona-Pandemie sind viele Bürger in finanzielle Engpässe beraten. Soforthilfen und Kredite helfen nur bedingt weiter. Als Folge der Covid-19-Pandemie müssen Vermieter momentan leider vielfach auf laufende Mieteinnahmen verzichten. Zahlungsunfähige Mieter können weder abgemahnt noch gekündigt werden. Jedenfalls dann, wenn der finanzielle Engpass auf Corona zurückzuführen ist. Wir empfehlen in solchen Fällen, mit dem Mieter eine schriftliche Stundungsvereinbarung abzuschließen. So können Sie Ihre Ansprüche später einfacher durchsetzen