Stundenaufzeichnung Minijobber

Um die Arbeitszeit im Sinne des § 17 Mindestlohngesetz aufzuzeichnen

Seit dem 01.01.2015 gilt für Arbeitnehmer, die Minijobber beschäftigen eine Aufzeichnungspflicht gemäß § 17 Mindestlohngesetz. Festzuhalten sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Wichtig: Die Aufzeichnung muss zeitnah erfolgen, spätestens am siebenten Tag nach der Arbeitsleistung. Zwei Jahre lang sind die Aufzeichnungen aufzubewahren. Unsere Vorlage für das Formblatt können Sie beliebig oft einsetzen und entweder am Computer ausfüllen oder sofort ausdrucken und per Hand ausfüllen.

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