Stundenaufzeichnung Minijobber
Um die Arbeitszeit im Sinne des § 17 Mindestlohngesetz aufzuzeichnen
- Aktuelle Vorlage für die Dokumentation von Minijobbern
- Muster beliebig oft einsetzen
- Hier herunterladen und gesetzliche Anforderungen erfüllen
Seit dem 01.01.2015 gilt für Arbeitnehmer, die Minijobber beschäftigen eine Aufzeichnungspflicht gemäß § 17 Mindestlohngesetz. Festzuhalten sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Wichtig: Die Aufzeichnung muss zeitnah erfolgen, spätestens am siebenten Tag nach der Arbeitsleistung. Zwei Jahre lang sind die Aufzeichnungen aufzubewahren. Unsere Vorlage für das Formblatt können Sie beliebig oft einsetzen und entweder am Computer ausfüllen oder sofort ausdrucken und per Hand ausfüllen.