Das konstituive Schuldanerkenntnis bewirkt eine Beweislastumkehr. Das heißt, der Schuldner muss nun beiweisen, dass gegen Ihn kein Anspruch besteht. Hierdurch wird größtmögliche Klarheit hergestellt. Die Forderung kann im Urkundenprozess nach §§ 592 ff ZPO beigetrieben werden. Nur ein Schuldanerkenntnis mit notarieller Vollstreckungsklausel kann wie ein Titel verwendet werden.