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Umstellung auf SEPA-Lastschriftverfahren

Zur Mitteilung an Einzugsberechtigte mit aktuellem SEPA-Lastschriftmandat

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Rechtssichere Korrespondenz zeitsparend führen
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Ab 01.02.2014 ist für Unternehmen und Vereine der Lastschrifteinzug nach dem Sepa-Lastschriftverfahren verbindlich. Wer bisher eine Einzugsermächtigung seines Vertragspartner, Kunden oder Vereinsmitglieds hatte, muss diese erneuern. Hier erhalten Sie einen Musterbrief, mit dem Sie das Sepa-Verfahren erläutern und eine neues Lastschriftmandat erbitten. Das Formular für das Lastschriftmandat befindet sich bereits im Anhang zum Musterbrief und muss nur noch ausgefüllt und unterschrieben werden. Wichtig: Die Angabe der Kontonummer reicht ab Februar nicht mehr aus! Benötigt werden BIC und IBAN des Kontoinhabers.

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Weitere Produktinformationen

Aufgrund einer im Juli 2012 durchgeführten Änderung der AGB der Banken und Sparkassen, können bestehende Einzugsermächtigungen  im deutschen Lastschriftverfahren als SEPA-Lastschriftmandate weiter genutzt werden. Doch zuvor muss der Einreicher der Lastschrift den Kontoinhaber über den Wechsel auf den Einzug per SEPA-Basislastschrift unter Angabe von Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz in Textform unterrichten. Dennoch ist es empfehlenswert, sich ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen zu lassen. Denn im Einzelfall müssten sonst auch AGB des Unternehmens angepasst werden. Wir haben daher den Musterbrief so gestaltet, dass ein neues Mandat erteilt wird.

Wichtige Maßnahmen für Ihren Verein

  • Prüfen Sie die Satzungsgrundlagen zum Beitragswesen Ihres Vereins.
  • Checken Sie ob die Beitragsordnung SEPA-tauglich ist.
  • Haben Sie die Aufnahmeanträge und Einzugsermächtigungen umgearbeitet?
  • Prüfen Sie den aktuellen Zahlungsverkehr mit Ihrer Hausbank. Achten Sie dabei insbesondere auf außerordentliche Zahlungen, wie Zusatzbeiträge, Abteilungsbeiträge und Fördervereine.
  • Beantragen Sie einen Gläubiger-ID für den Verein.
  • Überlegen Sie wie, wann und nach welchem System die Mandatsreferenzen für die Mitglieder vergeben werden.
  • Schließen Sie eine neue Inkassovereinbarung mit der Hausbank ab.
  • Passen Sie die Verwaltungssoftware des Vereins auf SEPA um.
  • Haben Sie die Umstellungsinformation an alle Mitglieder herausgeschickt?
  • Müssen noch weitere Verfahren im Verein umgestellt werden, wie zum Beispiel: Kursanmeldungen?
  • Prüfen Sie allgemein, ob Sie die Ordnungsstruktur im Verein ändern müssen.

Wichtige Maßnahmen für Ihr Unternehmen

  • Stellen Sie Ihre EDV auf SEPA um.
  • Erfragen und hinterlegen Sie von allen Beschäftigten oder Geschäftspartnern die IBAN und BIC Daten.
  • Weisen Sie gleichzeitig auf die Umstellung zu SEPA in Ihrem Unternehmen hin.
  • Bitten Sie um Erteilung von SEPA-Lastschriftmandaten für laufende Finanzgeschäfte.
  • Stellen Sie die Geschäftskorrespondenz einschließlich Zahlungsaufforderungen und Mahnbescheide auf SEPA um.
  • Beantragen Sie die Gläubiger-ID bei Ihrer Hausbank und schließen Sie eine neue Inkassovereinbarung ab.

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