Sie wollen Ihr Grundstück samt der Bebauung an Ihre Kinder verschenken und noch weiterhin dort wohnen bleiben bzw. das Grundstück nutzen? Dann entscheiden Sie sich für einen Schenkungsvertrag inklusive Nießbrauch. Achtung: Der Vertrag muss vom Notar beurkundet werden. Dieser erlaubt die weitergehende Nutzung durch den Schenker. Zu beachten ist, dass bei Grundstücksveräußerungen oder Weitergabe selbiger ein Notar die nötigen Beurkundungen vornehmen muss! Mit diesem Schenkungsvertrag Grundstück können Sie zunächst Ihren Willen zum Ausdruck bringen und machen deutlich, das der Entschluss zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes vorliegt.