Wichtig
Die Tabelle enthält sämtliche in der Bekanntmachung des Bundesfinanzministeriums aufgeführten Länder. Sofern ein Land nicht aufgeführt ist, wird der entsprechende Pauschalbetrag für Luxemburg angewendet. Es ist wichtig zu beachten, dass die in der Tabelle aufgeführten Pauschalbeträge ausschließlich für die Reisekostenabrechnung durch den Arbeitgeber gelten. Der steuerliche Werbungskostenabzug kann lediglich anhand der tatsächlichen Übernachtungskosten geltend gemacht werden.