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Weitere Produktinformationen

Für Berufskraftfahrer, die in der Schlafkabine des von ihnen chauffierten LKWs übernachten gilt ab 2020 im Inland eine Übernachtungspauschale von 8 Euro. Sie finden diesen Wert in der Vorlage Reisenkostenabrechnung unter "Inland / DE Berufskraftfahrer".