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Ratgeber Testamentsvollstreckung

Expertenrat über die Ernennung eines Testamentsvollstreckers

Für eine gerechte Aufteilung des Erbes sorgen - mit einem Testamentsvollstrecker
Alles über die Aufgaben, Rechte, Pflichten eines Vollstreckers, Spesen und mehr
Fundiertes Praxiswissen - leicht verständlich erklärt

Gerade dann, wenn der Kreis der Erbengemeinschaft groß ist oder bereits zu Lebzeiten des Erblassers Zwistigkeiten in der Familie herrschen, ist der Einsatz eines Testamentsvollstreckers sinnvoll. Der Erblasser hat die Möglichkeit eine Person im Testament zum Testamentsvollstrecker zu ernennen. In unserem Ratgeber erhalten Sie einen Überblick über die Aufgaben und Rechte eines Testamentsvollstreckers. Welche Mittel stehen ihm zur Verfügung, um die gerechte Aufteilung des Nachlasses zu überwachen? Ist für die Tätigkeit eine Vergütung vorgesehen? Wer ersetzt die Spesen? Auf 27 Seiten erfahren Sie alles zum Thema Testamentsvollstreckung.

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Aufgaben des Testamentsvollstreckers

Die Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist es, die letztwillige Verfügung des Erblassers zur Ausführung zu bringen. Voraussetzung ist, dass der Erblasser beim Abfassen des Testaments testierfähig war. Er ist an den Willen des Erblassers und nicht an den der Erben gebunden. Allerdings sind Wünsche, Hoffnungen und Bitten des Verstorbenen für ihn nicht bindend. Seine Aufgaben bestehen im Wesentlichen in der Erfüllung oder der Sicherstellung von Vermächtnissen und Auflagen. Außerdem sorgt er für die Begleichung der Erbschaftssteuer. Ihm können jedoch durch das Testament auch andere Aufgaben zufallen, wie etwa die Bestattung, die Veröffentlichung von Schriftstücken und die Leistung von Rechtsbeistand.

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