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Inhalt: Rangrücktrittsvereinbarung
Folgende Punkte sind Bestandteil der Rangrücktrittsvereinbarung:
- Forderungshöhe und -fälligkeit
- Vereinbarung Rangrücktritt
- Erfüllung zurückgetretener Forderungen
Laut BGH, Urteil v. 5.3.2015, IX ZR 133/14 kann die Erklärung nach dem Wortlaut des § 19 Abs. 2 Satz 2, § 39 Abs. 2 darauf beschränkt werden, hinter die Forderungen aus § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO zurückzutreten, ohne darüber hinaus eine Gleichstellung mit den Einlagerückgewähransprüchen zu verlautbaren.
Lassen Sie sich daher im Einzelfall beraten.