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Inhalt: Rangrücktrittsvereinbarung

Folgende Punkte sind Bestandteil der Rangrücktrittsvereinbarung: 

  • Forderungshöhe und -fälligkeit
  • Vereinbarung Rangrücktritt
  • Erfüllung zurückgetretener Forderungen


Laut BGH, Urteil v. 5.3.2015, IX ZR 133/14 kann die Erklärung nach dem Wortlaut des § 19 Abs. 2 Satz 2, § 39 Abs. 2 darauf beschränkt werden, hinter die Forderungen aus § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO zurückzutreten, ohne darüber hinaus eine Gleichstellung mit den Einlagerückgewähransprüchen zu verlautbaren.

Lassen Sie sich daher im Einzelfall beraten.