Die Protokollierung bzw. das Erstellen der Niederschrift einer gewöhnlichen Gesellschafterversammlung und der Beschlussfassung ist zwar bei GmbHs mit mehr als einem Gesellschafter nicht vorgeschrieben. Dennoch ist eine Protokollierung sinnvoll und ratsam. So vermeiden Sie von Anfang an Probleme und Streitigkeiten, die infolge des Nachweises durch das Protokoll nicht entstehen können. Unsere Vorlage berücksichtigt dabei alle wesentlichen formalen Anforderungen an den Ablauf einer Gesellschaftersitzung. Zusätzlich erhalten Sie Hinweise auf die bestehende Gesetzeslage.