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Inhalt: Projektvertrag

Folgende Punkte werden durch den Vertrag geregelt: 

 §1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort

Bezeichnen Sie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und den Arbeitsort für das Projekt. 

§2 Befristung, Probezeit

Bezeichnen Sie hier das Projekt und die dafür veranschlagte Dauer. Achtung: Der Befristungsgrund muss im Projektvertrag genannt werden. 

§3 Tätigkeit

Beschreiben Sie die für den Arbeitnehmer vorgesehene Tätigkeit und Funktion im Projekt. Wenn der Arbeitnehmer unter Umständen mit anderen Dingen beschäftigt werden muss, sollte die Weisungsbefugnis näher ausgeführt werden. 

§4 Arbeitsvergütung

Auch befristet angestellte Arbeitnehmer haben Anspruch auf anteiliges Weihnachts- und Urlaubsgeld.

§5 Arbeitszeit

Die Arbeitszeiten im Rahmen des Projektvertrages sollten vertraglich festgehalten werden. 

§6 Urlaub

Der befristet eingestellte Arbeitnehmer darf nicht schlechter behandelt werden als die Festangestellten. Der Urlaub muss anteilig gewährt werden, nach den Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes. 

§7 Arbeitsverhinderung und Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfall

Stellen Sie klar, was im Falle einer Krankheit gilt. 

§8 Verschwiegenheitspflicht

Im Rahmen der Projektarbeit erhält der Mitarbeiter in der Regel Einblick in vertrauliche Geschäftsdaten. Weisen Sie ihn auf die Verschwiegenheitsverpflichtung hin. 

§9 Nebentätigkeit

Regeln Sie, ob eine Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber außerhalb des Projekts möglich sein soll.

§10 Vertragsstrafe

Achtung: Die Vorgaben der Rechtsprechung zur Höhe einer angemessenen Vertragsstrafe sind zu beachten. Die Bemessung der Vertragsstrafe ist abhängig von der Position des Mitarbeiters und der Höhe des Gehalts. 

§11 Lohn- und Gehaltspfändung, Abtretung des Arbeitseinkommens

Eine Pfändung erfordert erhöhten Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber. Regeln Sie die Details.

§12 Vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bei einem befristeten Projektvertrag ist eine ordentliche Kündigung nur möglich, wenn dies im Vertrag festgelegt wurde. 

§13 Verwirkung von Ansprüchen, Verfallsfristen

Soll die Geltendmachung von Ansprüchen Verfallsfristen unterliegen?

§14 sonstige Vereinbarungen

§15 Schlussbestimmungen