Pflichtteilsanspruch gegen den Erben
Enterbt – was nun? Wenn Sie durch ein Testament um Ihr Erbe gebracht wurden, bleibt Ihnen noch der sogenannte Pflichtteilsanspruch. Das ist Ihr verfassungsrechtlich verankertes Recht und richtet sich gegen den Erben. Der Erbe muss Ihnen Auskunft über das Nachlassvermögen geben. Wichtig: Sie müssen Ihren Pflichtteilsanspruch rechtzeitig nach Kenntnis des Todesfalls geltend machen, sonst verjährt er nach drei Jahren. Nutzen Sie unseren Musterbrief Pflichtteilsanspruch gegen den Erben als Download PDF oder DOC. Zusätzlich enthalten Sie weitere Hintergrundinformationen rund um das Pflichtteilsrecht.
Weitere Produktinformationen
Achtung: Als Pflichtteilsberechtigter sollten Sie auch prüfen, ob in Ihrem Fall ein sogenannter Pflichtteilsergänzungsanspruch in Betracht kommt. Laut Paragraph 2325 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Schenkungen, die der Erblasser dem Erben oder einem Dritten gemacht hat zum Nachlass gezählt werden. Es gilt jedoch das sogenannte Abschmelzungsmodell: Pro Jahr das seit der Schenkung vergangen ist, werden 10 Prozent abgezogen. Schenkungen, die länger als 10 Jahre zurückliegen werden gar nicht berücksichtigt. Andersherum muss aber auch der Pflichtteilsberechtigte sich Schenkungen anrechnen lassen, die er vom Erblasser erhalten hat. Doch nicht alle Schenkungen sind zu berücksichtigen: Solche die aufgrund einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand nehmenden Rücksicht geleistet wurden, finden keine Berücksichtigung.