Nachweisbestätigung Makler und Mieter
Nachweis und Provisionsvereinbarung Mietvertrag
- Jetzt Nachweis über das Wirksamwerden einer Provision führen!
- Regelt beide Varianten: Vertragsgelegenheit und Vertragsabschluss
- Ausfüllbares Muster zum Sofort-Download
Die Nachweisbestätigung bezieht sich auf das Offerieren eines Mietangebots. Der Auftraggeber (hier Mieter) bestätigt, dass die Gelegenheit zum Abschluss des Mietvertrags durch den Makler herbeigeführt wurde. Ferner erhalten Sie hier die dazugehörige Provisionsvereinbarung, in der die zu zahlende Provision für die erfolgreiche Auftragsausführung festgehalten wird. Mit diesem Muster zum Download können Sie den Nachweis zu einer Vermietung für den Fall regeln, in dem Sie vom Mieter zur Suche einer Immobilie beauftragt wurden.
Inhalt: Nachweisbestätigung mit Provisionsvereinbarung
- Vertragsgegenstand
- Provision
- Aufwendungsersatz
- Sonstige Vereinbarungen
Bitte beachten Sie, dass einem Verbraucher bei Unterzeichnung außerhalb von Geschäftsräumen des Maklers eine Widerrufsbelehrung auszuhändigen ist. Eine passende Widerrufsbelehrung liegt diesem Produkt bei.
Zu beachten ist, dass nach dem Bestellerprinzip die nachgewiesene Immobilie nicht bereits vorher im Bestand des Maklers gewesen sein darf.
Was regelt eine Provisionsvereinbarung für einen Makler?
Da im Rahmen eines Maklerauftrages hohe Summen im Spiel sein können, ist es geboten, alle Fragen rund um die Provision in einer Provisionsvereinbarung festzulegen. In dieser Vorlage erklärt der Auftraggebert eingangs, dass ihm das in der Provisionsvereinbarung bezeichnete Objekt vorher nicht bekannt war und der Nachweis bzw. die Vermittlung des Objektes ausschließlich durch den Makler zustande gekommen ist. Weitere wichtige Punkte, die geklärt werden: Wie hoch soll die Maklergebühr bezogen auf den Kaufpreis sein? Welcher Betrag wird bei einer Anmietung fällig? Werden dem Makler Auslagen für Bewerbung eines Objektes bzw. anfallende Reisekosten erstattet? Kreuzen Sie im Muster die gewünschten Optionen an und haben so eine gültige Provisionsvereinbarung.