Nachmeldung bei der GEMA
Bei einer spontaner Veranstaltung
- Spontane Veranstaltungen richtig anmelden!
- Vergessen Sie keine wichtigen Informationen
- Einfacher Musterbrief zum Downloaden und Ausfüllen
Grundsätzlich muss die Einwilligung für eine Veranstaltung vor ihrer Durchführung eingeholt werden. Bei spontanen Veranstaltungen gilt jedoch eine Ausnahme. Hier kann bis zu drei Tage nach der Veranstaltung eine Nachmeldung erfolgen. Die Nachmeldung muss von den Veranstaltern begründet werden. Teilen Sie die Nachmeldung noch rechtzeitig mit. Mit dieser Vorlage inklusive Titelliste zum sofortigen Download können Sie gleich loslegen.
Weitere Informationen zur Nachmeldung
Spätestens drei Tage vor der geplanten Veranstaltung muss für diese eine Einwilligung bei der GEMA eingeholt werden. Findet eine spontane Veranstaltung statt und wird dort öffentlich urheberrechtlich geschütze Musik wiedergegeben, kann diese auch noch bis zu drei Tage nach der Veranstaltung "nachgemeldet" werden. Wichtig ist es, die Nachmeldung zu begründen. Wie bei der normalen Anmeldung auch, müssen der GEMA alle tarifrelevanten Angaben der Veranstaltung mitgeteilt werden.