Mietminderung Wasserschaden

Minderung der Miete wegen eines Wasserschadens

Ein Wasserschaden kann die Wohnqualität erheblich beeinflussen - im schlimmsten Fall wird die Wohnung durch einen Wassereinbruch unbewohnbar! Unternehmen Vermieter bzw. Hausverwaltung nicht die erforderlichen Schritte zur Beseitigung der Spuren eines Wasserschadens, sollte der Mieter eine Mietminderung geltend machen. Am besten geschieht das schriftlich in Form eines Schreibens. Listen Sie in der Mietminderung Wasserschaden die Beeinträchtigungen in Keller, Bad, Küche, Flur oder anderen Räumen auf und begründen Sie so Ihr Anliegen, die Miete zu mindern. Dieser rechtssichere Musterbrief ist auf einen Wasserschaden in einer Mietsache ausgelegt und muss nur noch mit individuellen Angaben angepasst werden. Mietminderung Wasserschaden hier herunterladen und sofort einsetzen!

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