Vorlagen für Arbeitsverträge für die individuelle Ausgestaltung des Mini-Jobs:
Muster für die Personalverwaltung:
Musterbriefe für Kündigung und Abmahnung:
Ein Minijob ist ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem die Höhe des Arbeitsentgelts geringfügig ausfällt, d.h. nicht höher ist als 450 Euro pro Monat. Aber auch kurzfristige Beschäftigungen, d.h. Beschäftigungen die über einen Zeitraum von weniger als 50 Tagen im Jahr ausgeübt werden, gelten als Minijob. Die Anzahl der Stunden pro Woche oder Monat ist für den Status des Minijobs unerheblich. Der Umfang der wöchentlichen Arbeitsleistung muss im Vertrag festgelegt werden. Im Sozialversicherungsrecht bzw. bei der Lohnsteuer gelten für Minijobs andere Regelungen als bei nicht geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.
Trotz der einfachen Regelungen bei den Lohnnebenkosten ist es unerlässlich, einen Arbeitsvertrag für ein geringfügiges Arbeitsverhältnis abzuschließen. In diesem Vertrag werden Regelungen zur Kündigung, zum Urlaubsanspruch und zu anderen gesetzlichen Vorschriften geregelt. Derzeit werden etwa 7 Millionen Minijobs in Deutschland ausgeübt. Besonders im Service-Bereich sind geringfügige Beschäftigungsverhältnisse weit verbreitet.
Der Arbeitgeber muss für geringfügig Beschäftigte Beträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung usw.) an die Minijob-Zentrale abführen. Insgesamt belaufen sich diese Kosten auf etwa 30 Prozent des Lohns. Der Arbeitnehmer ist von Steuern und Sozialabgaben befreit.