Inhalt: Mietvertrag Werbefläche
- Vertragsgegenstand und Vertragsdauer
- Anbringung und Gestaltung der Werbemittel
- Rechte und Pflichten des Mieters
- Rechte und Pflichten des Vermieters
- Mietzahlungen
- Zustand und Übergabe der Mietsache
- Gebrauch, Unterhalt und Rückgabe der Mietsache
- Zugang zum Gebäude
- Bauliche Veränderungen
- Mehrheit von Mietern
- Besondere Vereinbarungen
- Schriftform
- Salvatorische Klausel
Auszug:
§3 Rechte und Pflichten des Mieters
3.1 Der Mieter verpflichtet sich dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, wenn sich die Art und Weise der unter §2.3 vereinbarten werblichen Nutzung ändert.
3.2 Der Mieter verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit der Anbringung der Werbung erforderlichen, behördlichen Genehmigungen einzuholen, soweit eine Beantragung nicht ausschließlich durch den Grundstückseigentümer erfolgen kann. In diesem Fall gilt §4.2 Die Genehmigungen sind dem Vermieter auf Nachfrage unverzüglich zu übergeben. Sollte der Mieter der Auffassung sein, dass eine Genehmigung nicht erforderlich ist, verpflichtet er sich, dem Vermieter, auf Anfrage, einen entsprechenden Negativbescheid der Behörde vorzulegen.