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Mietvertrag Werbefläche

Für die Werbung an der Außenfläche eines Gebäudes

Jetzt zusätzliche Einnahmen durch Vermietung von Außenflächen erzielen!
Enthält Laufzeit, bauliche Fragen, Behördenauflagen und mehr
Ausfüllbare Vorlage zum Sofort-Download

Die Fassade eines Gebäudes ist eine ideale Werbefläche. Möglichkeiten, die Außenfläche an Interessenten zu vermieten, sollten Vermieter deshalb nicht ungenutzt lassen. Damit Sie Hauswand, Zaun oder Baugerüst zu optimalen Konditionen vermarkten können, ist ein spezieller Mietvertrag notwendig. Treffen Sie in einer solchen Vereinbarung umfangreiche Regelungen in Bezug auf Laufzeit, bauliche Änderungen oder behördliche Auflagen. Das Muster lässt Ihnen alle Möglichkeiten. Schauen Sie sich die Vorlage an und tragen Sie in die bearbeitbaren Formularfelder des Vertrages Ihre Angaben ein.

Anzahl Seiten: 7 (PDF) / 5 (Word) GTIN: 4255696951884
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Inhalt: Mietvertrag Werbefläche

  • Vertragsgegenstand und Vertragsdauer
  • Anbringung und Gestaltung der Werbemittel
  • Rechte und Pflichten des Mieters
  • Rechte und Pflichten des Vermieters
  • Mietzahlungen
  • Zustand und Übergabe der Mietsache
  • Gebrauch, Unterhalt und Rückgabe der Mietsache
  • Zugang zum Gebäude
  • Bauliche Veränderungen
  • Mehrheit von Mietern
  • Besondere Vereinbarungen
  • Schriftform
  • Salvatorische Klausel

Auszug:

§3 Rechte und Pflichten des Mieters

3.1 Der Mieter verpflichtet sich dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, wenn sich die Art und Weise der unter §2.3 vereinbarten werblichen Nutzung ändert.

3.2 Der Mieter verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit der Anbringung der Werbung erforderlichen, behördlichen Genehmigungen einzuholen, soweit eine Beantragung nicht ausschließlich durch den Grundstückseigentümer erfolgen kann. In diesem Fall gilt §4.2 Die Genehmigungen sind dem Vermieter auf Nachfrage unverzüglich zu übergeben. Sollte der Mieter der Auffassung sein, dass eine Genehmigung nicht erforderlich ist, verpflichtet er sich, dem Vermieter, auf Anfrage, einen entsprechenden Negativbescheid der Behörde vorzulegen.



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