Was muss ein Mietvertrag für Baumaschinen enthalten?
Eine angemietete Maschine wird in der Regel für einen begrenzten Zeitraum benötigt. Als Mieter kommen Unternehmen aus der Baubranche, aber auch Privatpersonen oder Mitglieder eines Vereins in Betracht. Ein Baumaschinen Mietvertrag bedarf nach geltendem Recht nicht der Schriftform. Zu Beweiszwecken sollten jedoch sämtliche Bedingungen des Mietvertrags schriftlich festgehalten werden.
Eine genaue Beschreibung der vermieteten Maschine ist die Grundvoraussetzung. Bei Vertragsschluss ist der Zustand der Baumaschine zu prüfen und aufzuschreiben, entweder im Vertrag direkt oder in einem gesonderten Protokoll. Wenn es äußerlich viele Gebrauchsspuren gibt, sollte der Mieter ein Foto davon machen. Dann ist zu klären, ob eine Lieferung der Maschine erfolgen soll. Holt der Mieter die Maschine direkt beim Vermieter ab, sollte er sich gleichzeitig eine Betriebsanleitung aushändigen lassen. Je nach Art des Geräts benötigt der Mieter auch ein Passwort. Wenn es bei der Benutzung Probleme mit der Technik gibt, dann muss dies dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden.
Keinesfalls darf der Mieter auf eigene Veranlassung eine Reparatur vornehmen. Tut er dies doch, dann haftet er dem Vermieter gegenüber für eine Verschlechterung des vormals nicht angezeigten Schaden. Denn der Vermieter hat die Pflicht, aber auch das Recht dazu, die Mietsache, egal ob landwirtschaftliche Maschine oder Minibagger, ordnungsgemäß Instand zu halten. Erst nachdem der Vermieter schriftlich genehmigt hat, dass der Mieter die erforderlichen Arbeiten zur Reparatur selbst vornehmen oder beauftragen darf, kann der Mieter handeln. Für die Dauer der Reparatur darf die Miete entsprechend gemindert werden. Ausnahme: Der Mieter hat den Schaden am Gerät selbst verursacht.
Maschinen und Bauwerkzeuge mieten
Es ist erstaunlich, was für Maschinen und Bauwerkzeuge gemietet werden können. Angefangen von kleinen Bohrern, über Kompressoren, Hebezeuge oder Krane bis hin zu Pumpen und schweren Maschinen der Aufzug- und Hebetechnik oder landwirtschaftliche Maschinen. Doch egal, ob Sie nur als Privatperson einen Laubpuster für Ihren Garten oder als Unternehmer einen Kran benötigen, einen speziellen Mietvertrag brauchen Sie immer. Im Mietvertrag Baumaschinen werden alle relevanten Punkten einer Vermietung geregelt. Neben den typischen Vertragspunkten wie Mietgegenstand, -dauer und -zins, können auch Untervermietungs-, Abholungs-, Rückgabe- und Versicherungs-Modalitäten festgehalten werden. Auch die Möglichkeiten einer vorzeitigen Kündigung des Mietverhältnisses sollten geklärt werden. Wenn der Mieter die Arbeiten beispielsweise schneller beendet als gedacht, hat er kein Interesse mehr an der Mietsache. Eine vorzeitige Rückgabe ist aber nur dann möglich, wenn diese Option in einer schriftlich vereinbarten Klausel offengehalten wurde. Anderenfalls muss der Mieter den vollem Mietpreis bezahlen.