Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen

Weitere Informationen zum Thema Ruhestörung

Bevor Sie sich beschweren, prüfen Sie inwiefern Störungen durch Kindergeschrei oder laute Musik tatsächlich Verstöße gegen die Hausordnung sind. Bis zu einem bestimmten Maß ist manche Ruhestörung hinzunehmen.