Wer als Arbeitgeber einen Minijobber einstellt, muss diesen zur Sozialversicherung beim zuständigen Versicherungsträger anmelden. Das ist im Falle von Minijobbern die Minijob-Zentrale. In der Regel ist es so, dass Meldungen zur Sozialversicherung gewöhnlich auf dem Weg der elektronischen Datenübertragung erfolgen müssen. Die Meldung in Papierform ist seitdem nicht mehr zulässig, außer es gibt einen Ausnahmebescheid. Das Muster kann hier sofort heruntergeladen werden.