Wer als Arbeitgeber eine 450-Euro-Kraft bzw. einen Minijobber einstellt, muss diesen zur Sozialversicherung beim zuständigen Versicherungsträger anmelden. Das ist im Falle von Minijobbern die Minijob-Zentrale. Seit dem 01.01.2006 ist es so, dass Meldungen zur Sozialversicherung gewöhnlich auf dem Weg der elektronischen Datenübertragung erfolgen müssen. Die Meldung in Papierform ist seitdem nicht mehr zulässig. Das Muster kann hier sofort heruntergeladen werden.
Der kostenlose Formblitz-NewsletterJetzt anfordern und 5 € Gutschein sichern!*
Ihre Vorteile
Rechtlich up to date
Aktuelle Urteile & Rechtstipps aus der Redaktion.
Exklusive Angebote
Rabatt-Aktionen für Vorlagen-Pakete und Software.
*Gutschein im Wert von 5 € fur Warenkörbe mit Dokumenten im Wert von 10 € oder mehr. Der Gutscheincode ist nur einmalig verwendbar und muss innerhalb von 30 Tagen eingelöst werden. Nach Ablauf dieser Frist verliert der Gutschein seine Gültigkeit. Bitte beachten Sie, dass pro Warenkorb nur ein Gutschein eingelöst werden kann. Dieser Gutschein ist nicht kombinierbar mit anderen Rabattaktionen.
Gratis
Meldung zur Sozialversicherung für Minijobs
PDF
- 4 Seiten , 366 KB
Direkt zum Download
Direkt zum Warenkorb
Formblitz verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Weitere Infos finden Sie in unserer Erklärung zur Datensicherheit