Wer als Arbeitgeber eine 450-Euro-Kraft bzw. einen Minijobber einstellt, muss diesen zur Sozialversicherung beim zuständigen Versicherungsträger anmelden. Das ist im Falle von Minijobbern die Minijob-Zentrale. Seit dem 01.01.2006 ist es so, dass Meldungen zur Sozialversicherung gewöhnlich auf dem Weg der elektronischen Datenübertragung erfolgen müssen. Die Meldung in Papierform ist seitdem nicht mehr zulässig. Das Muster kann hier sofort heruntergeladen werden.