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Lohnabrechnung 450-Euro-Minijob ab Oktober 2020

Tabelle zur Gehaltsabrechnung geringfügiger Beschäftigungen

Ab Oktober 2020 zu verwenden!
Lohn, Rente, Unfall, KV, Pauschbetrag - alles drin!
Clevere Formeln helfen bei der Berechnung

Nutzen Sie die Vorlage Lohnabrechnung Minijob zum Download, um für Ihre geringfügig Beschäftigen eine korrekte Abrechnung zu erstellen. Die Muster Abrechnung können Sie für Ihren Betrieb beliebig oft einsetzen. Der klassische MInijobber darf nur im 450-Euro-Rahmen hizuverdienen. Aber auch für die Abrechnung kurzfristiger Beschäftigungen ohne Einkommenslimit und für Minijobs im Privathaushalt ist das selbstrechnende Formular geeignet. Ab Oktober 2020 gelten neue Werte für die Umlagen U1 und U2. Tragen Sie einfach alle relevanten Angaben Ihres Mitarbeiters ein. Die gesetzlich festgelegten Umlagen werden dann automatisch berücksichtigt.

Anzahl Seiten: 1 (PDF) / 2 (xls) GTIN: 4255696978478
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Infos zur Lohnabrechnung Minijob 2020

Diese Vorlage ist erst für Abrechnungen zu verwenden, die sich auf einen Arbeitszeitraum ab 01.10.2020 beziehen. Sie können die Lohnabrechnung Minijob 2020 als PDF oder Excel herunterladen. Egal, ob es sich um einen "normalen" Minijob, eine kurzfristigen Minijob oder einen Minijob im Privathaushalt handelt – die Vorlage ist für all diese Fälle einsetzbar. Tragen Sie vorne im Formular ein, um welche Art von geringfügiger Beschäftigung es sich handelt. 

WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass das Formular nicht für Arbeitsverhältnisse genutzt werden kann, bei denen die 175 Euro Mindestgrenze nicht gilt.

 

 

Dazu dient die Umlage U2

Schwangere Mitarbeiterinnen genießen einen besonderen arbeitsrechtlichen Schutz. Sie dürfen nur in Ausnahmefällen gekündigt werden und dürfen aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht in allen Bereichen eingesetzt werden. Spricht der Arzt ein Beschäftigungsverbot aus, dann erhält die Arbeitnehmerin weiterhin ihren Lohn. Auch innerhalb der besonderen Schutzfristen des Mutterschutzes muss Entgeltfortzahlung. Auch Minijobberinnen profitieren von diesem gesetzlichen Schutz. Der Arbeitgeber kann für seine erhöhten Aufwendungen einen Antrag auf Aufwendungsersatz stellen. Allerdings nur dann, wenn er regelmäßig die Abgabe für die Umlage U2 abgeführt hat. Achtung: Ab Oktober 2020 gelten für die Umlage U2 geänderte Umlagesätze. Erstmalig zur berücksichtigen sind diese bei der Abrechnung für den Monat Oktober 2020.


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