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Leiharbeitsvertrag

Leiharbeitnehmervertrag zur Überlassung von Arbeitskräften

Ihre vertragliche Basis für Leihe & Verleih von Arbeitnehmern
Vorlage erstellt nach aktuellsten gesetzlichen Vorgaben
Muster für Leiharbeitsvertrag downloaden & individuell anpassen

Nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dürfen Leiharbeiter im Betrieb des Entleihers nicht schlechter gestellt sein als die dort regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer. Ein Leiharbeitsvertrag bedarf einer schriftlichen Grundlage und muss den Anforderungen des Gesetzes entsprechen. Nutzen Sie das Muster für einen Leiharbeitsvertrag, um die Verleihung von Arbeitskräften umfassend zu regeln. Vorlage einmal herunterladen und Überlassung von Arbeitnehmern beliebig oft regeln.

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Das muss ein Leiharbeitsvertrag enthalten

Achtung: Das Merkblatt für Leiharbeitnehmer ist nicht Bestandteil der Vertragsvorlage. Laden Sie das Merkblatt hier gratis herunter!

Der Gesetzgeber hat einige Vorkehrungen getroffen, um Leiharbeitnehmer möglichst vor missbilligenden Arbeitsverhältnissen und dessen Folgen zu schützen. Regelungen zum Leiharbeitsverhältnis finden sich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Dem Leiharbeitnehmer ist vom Verleiher eine Urkunde – meist der Leiharbeitnehmervertrag selbst – auszuhändigen.

In der Urkunde ist der wesentliche Inhalt des Arbeitsverhältnisses zu dokumentieren. Die Parteien dürfen in dem Leiharbeitsverhältnis keine verkürzten Kündigungsfristen, wie etwa in einem Aushilfsarbeitsverhältnis, vereinbaren. Ferner ist eine wiederholte Befristung des Leiharbeitsverhältnisses unzulässig, sofern kein sachlicher Grund vorliegt. Ein Leiharbeitnehmer hat der Höhe nach grundsätzlich denselben Lohnanspruch wie die beim Entleiher festangestellten Arbeitnehmer. Es muss also mindestens der Mindestlohn bezahlt werden und diese Lohnuntergrenze darf auch im Leiharbeitsverhältnis nicht unterschritten werden. Eine Ausnahme gilt für die Fälle, in denen ein anwendbarer Tarifvertrag etwa anderes regelt. Sofern die Vertragsparteien nicht tarifgebunden sind, kann im Arbeitsvertrag auf den entsprechenden Tarifvertrag Bezug genommen werden. Muster-Arbeitsverträge für ein Leiharbeitsverhältnis haben wir für Sie vorbereitet. Diese Muster müssen von Ihnen nur noch heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Leiharbeit über einen Leiharbeitsvertrag absichern

In Deutschland gibt es fast 12.000 Zeitarbeitsfirmen. Zwei Prozent der arbeitenden Bevölkerung sind bei Firmen dieser Art unter Vertrag. Im November 2010 stieg die Zahl der Leiharbeiter von 580.000 (im April des Vorjahres) auf 900.000. Entgegen zeitweiliger Begrenzung der maximalen Verleihdauer dürfen seit 2004 Arbeitskräfte wieder zeitlich unbegrenzt verliehen werden.

Achten Sie als Entleiher darauf, dass Sie laut § 13 AÜG verpflichtet sind, die Leiharbeiter zu informieren, sobald in der Firma Arbeitsplätze frei sind. Mit einem entsprechenden Aushang im Betrieb kommen Sie dieser Forderung nach. Achten Sie auch darauf, unbedingt einen Leiharbeitsvertrag aufzusetzen. Dieses Muster für einen Leihvertrag ist von Arbeitsrechtlern erstellt und entspricht den aktuellen gesetztlichen Anforderungen an dieses spezielle Variante eines Arbeitsvertrages. Die Vorlage kann nach dem einmaligen Download mehrfach verwendet werden.

Keine Leiharbeit ohne Erlaubnis

Verleiher im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist derjenige Arbeitgeber, der Arbeitnehmer einem Dritten im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlässt. Der Verleiher muss dabei über eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügen. Vor Erteilung der Erlaubnis zur Beschäftigung von Leiharbeitern darf keine Arbeitnehmerüberlassung ausgeübt werden. Allerdings gibt es Ausnahmefälle, zum Beispiel zur Vermeidung von Kurzarbeit, in denen ein Verleiher keine Erlaubnis braucht. Die Erlaubnis wird grundsätzlich für die Dauer von einem Jahr erteilt. War der Verleiher drei Jahre lang mit jeweils einer Erlaubnis tätig, dann kann ihm auch eine Erlaubnis für die Dauer von drei Jahren ausgestellt werden. Zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher kommt kein Arbeitsverhältnis zustande. Etwas anderes gilt, wenn der Verleiher über keine Erlaubnis verfügt. Dann bestimmt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, dass zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer in Arbeitsverhältnis als zustande gekommen gilt.

Inhalt: Leiharbeitsvertrag

  • §1 Erlaubnis
  • §2 Gegenstand des Vertrages
  • §3 Beginn und Dauer des Vertrages
  • §4 Anwendung der wesentlichen Arbeitsbedingungen des Entleihers
  • §5 Arbeitszeit
  • §6 Vergütung
  • §7 Weihnachtsgeld
  • §8 Urlaubsgeld
  • §9 Urlaub
  • §10 Arbeitsverhinderung
  • §11 Krankheit und Arbeitsfreistellung
  • §12 Unfallverhütung
  • §13 Treuepflicht
  • §14 Weisungsrecht
  • §15 Verweisung auf Tarifrecht
  • §16 Merkblatt und Vertragsexemplar

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