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Jede Vereinssatzung enthält die Möglichkeit und das Recht, dass ein Mitglied seine Mitgliedschaft beenden kann. Dabei ist die Voraussetzung, dass die Kündigung schriftlich und fristwahrend eingereicht wird. Die Schriftform ist insbesondere im Rechtsverkehr für die Rechtssicherheit und -klarheit von großer Bedeutung.