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Eine Kündigung sollte stets schriftlich verfasst werden, denn nur die Schriftform bietet im Rechtsverkehr Sicherheit und Klarheit. Zudem hat die Schriftform stets eine Beweisfunktion. Dies bedeutet, dass im Streitfall anhand einer schriftlichen Urkunde der Beweis für die Kündigung geführt werden kann.