Diese Punkte sollte ein Kooperationsvertrag unbedingt enthalten
Eine im guten Glauben eingegangene Verpflichtung zur Zusammenarbeit kann zur Belastung werden, wenn die näheren Bedingungen der Kooperation nicht klar vertraglich definiert sind. Zwischen zwei kooperierenden Unternehmen ist ein Vertrag daher unbedingt Pflicht, will man sich nicht vor Gericht wiedersehen. Eine Vereinbarung muss einige wesentliche Punkte enthalten. Fügen Sie dem Kooperationsvertrag ein Lastenheft bei, in dem beide Parteien zur regelmäßigen Fortschreibung der jeweiligen Aktivitäten verpflichtet werden.
Weiterhin ist es notwendig, dass vertraglich bestimmt ist, über welchen Zeitraum sich die einzelnen Abschnitte des Projekt erstrecken und wer der Ansprechpartner auf der einen bzw. anderen Seite ist. In diesem Zusammenhang ist die Beifügung eines Terminplans angebracht, der dem ausgefüllten Muster einer Kooperationsvereinbarung ebenfalls angehängt wird und der für beide Seiten verpflichtend ist.
Ein heikler Punkt ist die Verteilung der finanziellen Lasten sowie die Verteilung der Erträge eines Projektes. Ist die finanzielle Seite aber per Vertrag geregelt, entstehen keine unberechtigten Nachforderungen. Abschließend verpflichten sich beide Seiten zur Geheimhaltung von relevanten Materialien und besiegeln die Zusammenarbeit mit der Unterschrift unter einen Kooperationsvertrag.
Weitere Punkte die im Kooperations-Vertrag geregelt werden sollten
Zunächst müssen im Kooperations-Vertrag natürlich die an der Kooperation beteiligten Unternehmen festgehalten werden. Dann muss der Leistungsumfang der Kooperation bestimmt werden. Halten Sie diesen im Mustervertrag möglichst genau fest. Es sollte im Vertrag genau beschrieben werden, welche Ziele erreicht werden sollen und wie diese von beiden Parteien umgesetzt werden. Seien Sie sich bereits zu Beginn des Vertrages auch über die Laufzeit der Zusammenarbeit im Klaren.
Der Vertrag zur Zusammenarbeit kann befristet abgeschlossen werden oder Sie vereinbaren ein Kündigungsrecht, das beide Parteien unter bestimmten Voraussetzungen ausüben können. Für den Fall, dass eine Partei ihre Pflichten nicht vertragsgemäß erfüllt, können Sanktionen vereinbart werden und auch an etwaige Haftungsfälle sollte gedacht und diese geregelt werden. Wird für die Kooperation eine Kapitalgesellschaft gegründet, muss eine Kapitaleinlage erbracht werden, deren Höhe im Gesetz geregelt ist.
Handelt es sich um eine andere Art von Gesellschaft, kann die Höhe der Einlage frei bestimmt werden. Damit die Kooperation auf längere Zeit reibungslos verläuft, ist es wichtig einen schriftlichen Kooperationsvertrag abzuschließen. Eine Vorlage oder ein Muster bietet hierfür einen prima Leitfaden, damit Sie nichts vergessen, was später zu Streitigkeiten führen könnte.
Vorteile einer Kooperation
Immer häufiger gehen Unternehmen Kooperationen mit anderen Unternehmen ein. Auf diesem Wege können enorme Kosten und sonstige Aufwendungen eingedämmt werden. Insbesondere wenn sich kleine oder mittlere Unternehmen mit einem Kooperationsvertrag zusammenschließen, sind sie in der Lage größere Mengen abzunehmen und erhalten so günstigere Preise von einem Händler.
Der Einkauf ist aber bei weitem nicht der einzige Grund eine Kooperation einzugehen. Die Möglichkeit eine Kooperation einzugehen bietet sich je nach Unternehmen in den verschiedensten Produktionsabläufen an. Eine gemeinsame Werbung, einen Messestand, die Beschaffung von Informationen oder sogar Teile der Fertigung können kooperativ gestaltet und somit Kosten eingespart werden. Beide Seiten der kleineren und mittleren Unternehmen profitieren von einer Kooperation indem sie konkurrenzfähiger werden. Der Kooperationsvertrag unterliegt keinen bestimmten Formvorschriften und kann mit unserer Vorlage erstellt werden. Nach dem Download muss die Muster nur noch angepasst werden, bevor es ausgedruckt werden kann.
Inhalt: Kooperationsvertrag (Muster)
- Vertragsgegenstand
- Arbeitsabschnitte
- Rechte und Pflichten der Partner
- Kostenverteilung
- Geheimhaltung
- Verwendung der Kooperationsergebnisse
- Verteilung von Erlösen
- Vergütung
- Vertragslaufzeit