Haftungsfreizeichnung Universitätssport
Freistellung hinsichtlich der Haftung beim Uni-Sport
Wenn Sie Anbieter von Universitätssport sind, so sollten Sie von den Teilnehmern der einzelnen Sportveranstaltungen unbedingt eine Haftungsfreizeichnung verlangen, die sich auf Sie als Veranstalter, die Universität und das Land bezieht. Diese Haftungsfreizeichnung sollte Personen- und Sachschäden umfassen. Die Freizeichnung gilt jedoch nicht für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Nutzen Sie einfach diese zum Download bereitstehende und rechtlich korrekte Vorlage.
Weitere Produktinformationen
Achtung: Verstecken Sie die Haftungsfreizeichnung nicht in AGB, denn das ist in der Regel unwirksam. Treffen Sie mit den Kursteilnehmern individuelle Vereinbarungen, die mit Hinweisen auf spezifische Gefahren der Sportart ergänzt werden sollten.